Steuerfragen entstehen bei Türkei-Mandaten selten isoliert. Eine Erbschaft, ein Immobilienverkauf, eine Gesellschaftsgründung oder eine Ausschüttung kann zugleich zivil-, gesellschafts- und steuerrechtliche Folgen haben. Unsere Aufgabe ist es, diese Ebenen zusammenzuführen.
Typische steuerrechtliche Schnittstellen
- Veraset ve İntikal Vergisi bei Erbschaft und Schenkung
- Steuerliche Voraussetzungen bei Grundbuchumschreibung und Bankfreigabe
- Immobilienverkauf, Veräußerungsgewinn und Zahlungsstruktur
- Gesellschaftsgründung, Finanzierung und Gesellschafterleistungen
- Quellensteuer, Umsatzsteuer und grenzüberschreitende Dienstleistungen
- Ausschüttungen, Darlehen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen
- Due Diligence und steuerliche Risiken bei Unternehmenskauf
- Abstimmung deutsch-türkischer Sachverhalte und Doppelbesteuerungsfragen
Erbschaft und Schenkung
Bei einem Nachlass in der Türkei ist die Veraset ve İntikal Vergisi häufig Voraussetzung für weitere praktische Schritte. Immobilien, Bankguthaben und sonstiges Vermögen müssen erfasst und bewertet werden. Dabei ist zu klären, welche Erklärungen in der Türkei erforderlich sind und welche Angaben in Deutschland oder einem anderen Wohnsitzstaat gemacht werden müssen.
Auch Schenkungen können steuerliche und grundbuchrechtliche Folgen auslösen. Eine Übertragung innerhalb der Familie sollte deshalb nicht nur als formaler Tapu-Vorgang betrachtet werden.
Immobilientransaktionen
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie sind Kaufpreis, Registerwert, Zahlungsnachweis und steuerliche Behandlung miteinander verbunden. Je nach Haltedauer, Person und Nutzung können unterschiedliche Folgen entstehen. Vor einem Verkauf sollten daher nicht nur Tapu und Vollmacht, sondern auch die steuerliche Dokumentation geprüft werden.
Gesellschaften und grenzüberschreitende Leistungen
Deutsche Unternehmen mit einer türkischen Tochtergesellschaft müssen Verträge, Verrechnung, Finanzierung und tatsächliche Leistungserbringung konsistent dokumentieren. Dienstleistungen, Lizenzzahlungen, Management Fees oder Gesellschafterdarlehen können Quellensteuer-, Umsatzsteuer- und Verrechnungspreisfragen auslösen.
Eine rechtlich saubere Vereinbarung ist dabei nur ein Teil. Sie muss mit Buchhaltung, Rechnungsstellung und tatsächlichem Ablauf übereinstimmen.
Zusammenarbeit mit Steuerberatern
Viele Mandate erfordern die Zusammenarbeit mit einem türkischen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Wir definieren die rechtliche Struktur, prüfen Verträge und koordinieren die steuerlichen Arbeitsschritte. Dadurch wird vermieden, dass zivilrechtliche Dokumente und steuerliche Behandlung auseinanderfallen.
Unser Vorgehen
- Transaktion oder Vermögen verstehen: Beteiligte, Wohnsitz, Vermögensart und wirtschaftliches Ziel.
- Rechtliche Struktur prüfen: Eigentum, Vertrag, Gesellschaft und Zahlungsfluss.
- Steuerfragen identifizieren: Erklärungen, Freigaben, Quellen- und Umsatzsteuer sowie internationale Aspekte.
- Experten koordinieren: Steuerberater, Buchhaltung, Bank, Grundbuch oder Register.
- Umsetzung dokumentieren: Verträge, Beschlüsse, Zahlungen und behördliche Nachweise.
Häufige Fragen
Beraten Sie zur türkischen Erbschaftsteuer?
Ja. Wir begleiten die rechtliche und praktische Nachlassabwicklung und koordinieren die hierfür erforderlichen steuerlichen Schritte.
Erstellen Sie laufende Steuererklärungen von Unternehmen?
Die laufende Buchhaltung und Standarddeklaration erfolgt regelmäßig durch einen türkischen Steuerberater. Wir beraten zu rechtlicher Struktur, Verträgen, Streit und grenzüberschreitenden Fragen.
Kann derselbe Vorgang in Deutschland und der Türkei steuerlich relevant sein?
Ja. Bei Wohnsitz, Erbschaft, Beteiligung oder grenzüberschreitenden Zahlungen können beide Staaten betroffen sein. Die konkrete Zuordnung muss geprüft werden.
Prüfen Sie steuerliche Risiken bei Unternehmenskäufen?
Ja, gemeinsam mit den erforderlichen Fachleuten können steuerliche Risiken in eine rechtliche Due Diligence und Vertragsgestaltung einbezogen werden.
Steuerliche und rechtliche Struktur gemeinsam prüfen
Beschreiben Sie kurz den geplanten Vorgang, die beteiligten Staaten, Personen oder Gesellschaften und den wirtschaftlichen Zweck. Danach lässt sich bestimmen, welche rechtlichen und steuerlichen Fachbereiche einzubeziehen sind.