Immobiliengeschäfte in der Türkei werden nicht allein durch eine private Vereinbarung sicher. Entscheidend ist, wer im Tapu als Eigentümer eingetragen ist, welche Belastungen bestehen, ob Verfügungsbeschränkungen vorliegen und wie Kaufpreis, Vollmacht und Grundbuchübertragung aufeinander abgestimmt werden.

Unser Ansatz: Wir prüfen zuerst die Eigentums- und Risikolage. Erst danach werden Vertrag, Zahlung, Vollmacht und Tapu-Termin so gestaltet, dass der wirtschaftliche Zweck des Mandanten tatsächlich erreicht wird.

Immobilienrecht in der Türkei für Mandanten aus Deutschland

Mandanten wenden sich an uns, wenn sie eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kaufen, verkaufen, erben oder unter Miteigentümern aufteilen möchten. Häufig leben die Beteiligten im Ausland. Dann entstehen zusätzliche Fragen zu Vollmacht, Apostille, Übersetzung, Steuer, Geldtransfer und Vertretung beim Grundbuchamt.

Die bloße Vorlage eines Kaufvertrags genügt nicht, wenn Eigentumsverhältnisse, Belastungen oder Vertretungsmacht ungeklärt sind. Umgekehrt kann eine zu weit formulierte Vollmacht erhebliche Risiken schaffen. Deshalb muss jeder Schritt auf das konkrete Ziel zugeschnitten werden.

Unsere Leistungen im Immobilienrecht

  • Prüfung von Tapu-Einträgen, Eigentumsanteilen und verfügbaren Unterlagen
  • Begleitung beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf
  • Gestaltung und Prüfung von Kauf-, Reservierungs- und Vorverträgen
  • Vorbereitung geeigneter Vollmachten für Grundbuch- und Verkaufsvorgänge
  • Abwicklung geerbter Immobilien einschließlich Erbschein und Steuerfreigabe
  • Prüfung von Miteigentum, Nutzungsstreit und Teilungsmöglichkeiten
  • Vertretung bei Anfechtung, Rückabwicklung, Schadensersatz und Eigentumsstreit
  • Koordination mit Maklern, Gutachtern, Banken, Notaren und Grundbuchämtern

Tapu-Prüfung vor Kauf oder Verkauf

Der türkische Grundbuchauszug ist der Ausgangspunkt, aber nicht immer das Ende der Prüfung. Neben dem eingetragenen Eigentümer können Hypotheken, Pfändungen, gerichtliche Maßnahmen, Nutzungsrechte oder sonstige Beschränkungen relevant sein. Bei Projekten und Neubauten ist zusätzlich zu klären, welche baurechtlichen und tatsächlichen Unterlagen vorliegen und ob die angebotene Einheit mit dem Registerstand übereinstimmt.

Die Prüfung muss zeitnah zum Abschluss erfolgen. Ein älterer Auszug kann Veränderungen nicht zuverlässig abbilden. Deshalb werden Dokumente, Vertragsentwurf und Zahlungstermin aufeinander abgestimmt.

Kaufpreis und sichere Abwicklung

Ein wesentlicher Risikopunkt ist die Reihenfolge von Zahlung und Eigentumsübertragung. Vorauszahlungen ohne ausreichende Sicherung, Zahlungen an nicht berechtigte Personen oder unklare Wechselkursregelungen können zu erheblichen Verlusten führen. Wir prüfen, welche Zahlungsstruktur im konkreten Fall vertretbar ist und welche Nachweise dokumentiert werden müssen.

Bei grenzüberschreitenden Zahlungen sind zusätzlich Bankanforderungen, Herkunftsnachweise und steuerliche Aspekte zu beachten. Der rechtliche Ablauf sollte deshalb frühzeitig mit der praktischen Zahlungsabwicklung abgestimmt werden.

Immobilienverkauf aus Deutschland

Ein Verkauf kann häufig ohne Reise in die Türkei durchgeführt werden. Voraussetzung ist eine präzise Vollmacht, die den konkreten Verkauf, die Tapu-Übertragung und gegebenenfalls die Entgegennahme oder Weiterleitung des Kaufpreises abdeckt. Vor Unterzeichnung sollte feststehen, welche Befugnisse tatsächlich benötigt werden. Pauschale Vollmachten sind nicht automatisch die bessere Lösung.

Geerbte Immobilie und Miteigentum

Bei einer geerbten Immobilie muss zuerst geklärt werden, welcher Anteil dem Verstorbenen gehörte und wer Erbe ist. Danach folgen Steuer- und Grundbuchschritte. Sind mehrere Personen beteiligt, kann ein freihändiger Verkauf nur gelingen, wenn die erforderlichen Erklärungen koordiniert werden.

Wenn Miteigentümer oder Miterben dauerhaft keine Einigung erzielen, kann eine Teilungsklage in Betracht kommen. Ein gerichtlicher Verkauf ist jedoch häufig wirtschaftlich ungünstiger als ein gemeinsam organisierter freier Verkauf. Deshalb prüfen wir vor einer Klage, ob eine belastbare Vergleichslösung erreichbar ist.

Typischer Ablauf eines Immobilienmandats

  1. Eigentum und Ziel bestimmen: Kauf, Verkauf, Umschreibung, Sicherung oder Streitbeilegung.
  2. Register und Unterlagen prüfen: Tapu, Vollmachten, Verträge, Belastungen und Beteiligte.
  3. Vertrags- und Zahlungsstruktur festlegen: Risiken werden vor der Unterschrift verteilt und dokumentiert.
  4. Vollmacht und Termin vorbereiten: Form, Übersetzung und Umfang werden auf den konkreten Vorgang abgestimmt.
  5. Tapu und Nachbereitung: Übertragung, Zahlung, Steuer- und Dokumentennachweise werden abgeschlossen.

Häufige Fragen

Kann ich eine Immobilie in der Türkei ohne Reise verkaufen?

In vielen Fällen ja. Dafür ist eine geeignete Vollmacht erforderlich. Umfang und Form müssen zum konkreten Verkauf und zu den Anforderungen des Grundbuchamts passen.

Ist ein notarieller Kaufvertrag bereits Eigentumsübertragung?

Die Eigentumsübertragung an einer Immobilie erfolgt grundsätzlich über den zuständigen Grundbuchvorgang. Private oder notarielle Vereinbarungen können Verpflichtungen begründen, ersetzen aber nicht ohne Weiteres die Tapu-Eintragung.

Was passiert, wenn ein Miteigentümer nicht verkaufen will?

Zunächst sollte eine wirtschaftliche Einigung versucht werden. Scheitert diese, können gerichtliche Teilungs- oder andere Ansprüche geprüft werden.

Prüfen Sie auch Makler- und Bauträgerverträge?

Ja. Entscheidend ist, dass die vertraglichen Zusagen mit dem Registerstand, dem Zahlungsplan und der tatsächlichen Leistung übereinstimmen.

Hinweis: Immobilienrechtliche Prüfungen müssen anhand aktueller Register- und Vertragsunterlagen erfolgen. Allgemeine Informationen ersetzen keine konkrete Tapu- und Risikoprüfung.

Immobilienangelegenheit in der Türkei einordnen

Teilen Sie uns kurz mit, um welche Immobilie es geht, wer im Tapu eingetragen ist, welches Ziel Sie verfolgen und ob Fristen oder ein geplanter Verkaufstermin bestehen. Danach können wir die Prüfung strukturiert aufsetzen.

Ibrahim Halil Koyuncu, LL.M.
Fachlicher AnsprechpartnerIbrahim Halil Koyuncu, LL.M.

Rechtsanwalt bei Falke law.tax in Istanbul. Redaktioneller Stand: 20. Juli 2026. Die rechtliche Einordnung ist im konkreten Mandat anhand der aktuellen Unterlagen zu prüfen.

Offizielle Informationsstellen: Grundbuch- und Katasterverwaltung · Türkische Gesetzesdatenbank · Türkische Finanzverwaltung. Maßgeblich sind stets die aktuelle Rechtslage und die zuständige Behörde im Einzelfall.